Eine Arbeitnehmerin erhält eine Kündigung
Eine Kündigung kann unerwartet kommen, aber es ist wichtig, deine Rechte zu kennen und die nächsten Schritte überlegt zu planen. Denn Arbeitnehmer in Deutschland sind umfassend geschützt.

Einleitung

Eine Kündigung hat immer Konsequenzen, insbesondere für den Arbeitnehmer, der mit erheblichen Veränderungen in seinem Leben rechnen muss. Aber auch für den Arbeitgeber birgt eine Kündigung rechtliche und organisatorische Herausforderungen.

Deswegen haben wir diesen Guide zum Kündigungsrecht in Deutschland zusammengestellt. Im Laufe der Zeit werden weiterführende Artikel (z. B. Recht in Österreich, Kündigung bei ausländischem Firmensitz, etc.) erscheinen.

Informiere dich jetzt, damit deine Firma keinen fahrlässigen Fehler begeht und du eine Sorge weniger im Geschäft hast.


Was ist eine Kündigung?

Unter einer Kündigung versteht man eine „einseitige, rechtlich gestaltende Erklärung, mit der eine Vertragspartei ein bestehendes Vertragsverhältnis beenden möchte“.

Zu Deutsch: Eine Person oder Firma möchte oder kann den Vertrag nicht mehr erfüllen und will diesen deswegen beenden.

Eine einvernehmliche Kündigung wird abgeschlossen, wenn Firma und Person den Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen können oder wollen.


Die fristlose Kündigung als letzter Ausweg

Manchmal begehen Mitarbeiter unverzeihliche Fehler, die das Vertrauensverhältnis so sehr belasten, dass eine weitere Zusammenarbeit unmöglich ist. Dazu zählen unter anderem:

  • Arbeitszeitbetrug
  • Arbeitsverweigerung
  • Krank feiern
  • Bedrohung
  • Betrug
  • Diebstahl
  • Rufschädigung
  • Betriebsspionage
  • Mobbing
  • Sexuelle Belästigung

Dies sind nur einige Beispiele. Einfacher gesagt: Wenn man ein Verbrechen begeht, kann der Arbeitgeber jemanden fristlos kündigen. Vielleicht muss er es sogar, um das Vertrauen seiner Kunden wiederum nicht zu verlieren.


Was ist mit einer Lohnpfändung?

Eine Lohnpfändung alleine ist kein Grund für eine fristlose Kündigung.

Natürlich macht es das Arbeitsverhältnis nicht leichter und für den Arbeitgeber entsteht ein Mehraufwand, um die Forderungen zu verarbeiten. Doch solange keine anderen Vergehen vorliegen, ist es kein Grund.

Als Tipp für Arbeitnehmer: Offenheit ist das Wichtigste in so einem Fall. Wenn man weiß, dass eine Pfändung droht, sollte man vorher mit dem Arbeitgeber sprechen, um nicht für Unmut zu sorgen.


Unterscheidung zwischen Eigenkündigung und Fremdkündigung

Wie bereits angedeutet, kann eine Kündigung vom Arbeitnehmer (Eigenkündigung) oder vom Arbeitgeber (Fremdkündigung) ausgehen.

Hier gibt es bereits einen Unterschied: Eine Fremdkündigung muss immer schriftlich erfolgen. Eine Eigenkündigung kann auch mündlich erfolgen, dies ist zwar nicht empfehlenswert, aber gesetzlich in Ordnung.

Sehen wir uns nun das Recht und die Pflicht für Arbeitgeber genauer an.


Allgemeiner Kündigungsschutz

In Deutschland gibt es das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das ab 10 Mitarbeitern im Betrieb greift. In Betrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitern gilt das KSchG nicht in vollem Umfang, doch grundlegende Schutzmechanismen gegen diskriminierende und sittenwidrige Kündigungen bleiben bestehen.

Das heißt beispielsweise, dass man keinen Mitarbeiter aufgrund seiner Herkunft, seines Geschlechts oder seiner Religion kündigen darf oder auch aus persönlicher Rache. (Dies fällt unter sittenwidrig.)

Des Weiteren sollte ein langjähriger Arbeitnehmer eine längere Kündigungsfrist als ein neuer haben. (Weiter unten haben wir eine Tabelle, die als Richtlinie genommen werden kann.)

Für große Betriebe gilt das KSchG in vollem Umfang. Dieses verlangt in der Kündigung das Anführen eines der nachfolgenden Gründe:

  • Personenbedingter Grund: Damit ist ausschließlich der Arbeitnehmer als Person gemeint. Dieser Grund kommt meist bei krankheitsbedingten Kündigungen zum Tragen. DOCH: Der Arbeitgeber muss prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen oder angepassten Arbeitsplatz möglich ist, bevor er zur Kündigung greift.
  • Verhaltensbedingter Grund: Damit ist das Verhalten des Arbeitnehmers gemeint, z.B. wenn der Arbeitnehmer Diebstahl begeht.
  • Betriebsbedingter Grund: Damit sind Probleme auf der Firmenseite gemeint, z.B. wenn das Unternehmen eine Niederlassung schließen muss. Diese betriebsbedingten Gründe müssen mit Fakten belegt werden, da der Arbeitnehmer sonst klagen könnte.

Besonderer Kündigungsschutz

Der besondere Kündigungsschutz ist auch eine Art Ausnahme, gilt aber nur für ganz bestimmte Personengruppen. Hier im Überblick:

  • Betriebsräte können nur fristlos gekündigt werden. (Ausnahme ist die Betriebsschließung.)
  • Schwangere dürfen während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung nicht gekündigt werden.
  • Schwerbehinderte Arbeitnehmer können nur mit der Zustimmung des Integrationsamts gekündigt werden.

Kündigungsfristen für Arbeitgeber

Falls keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag festgehalten worden ist, kommt § 622 BGB zum Einsatz.

Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist (immer bis zum Monatsende)
<2 Jahre 1 Monat
5 Jahre 2 Monate
8 Jahre 3 Monate
10 Jahre 4 Monate
12 Jahre 5 Monate
15 Jahre 6 Monate
20 Jahre 7 Monate

Übrigens: Diese Zahlen können auch kleine Unternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter) als Richtlinie nehmen.


Kündigungsfristen für Arbeitnehmer

Falls nichts anderes im Arbeitsvertrag festgehalten ist, gilt für den Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, entweder bis zum 15. des Monats oder bis zum Monatsende.


Kündigung in der Probezeit

Beide Vertragsparteien können in der Probezeit (die längstens 6 Monate dauern darf) mit einer Frist von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen kündigen.


Tarifvertrag - ein schneller Überblick

Ein Tarifvertrag ist zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft geschlossen worden. In diesem werden Rechte und Pflichten von bestimmten Berufsgruppen geregelt, wie Löhne, Fristen und Urlaubsanspruch.

Zu 99% sind die Bedingungen in solchen Verträgen besser als die gesetzlichen Vorgaben.

Doch VORSICHT: Nicht jeder Arbeitnehmer, auch wenn es eine Gewerkschaft gibt, bekommt automatisch den Tarifvertrag. Dieser gilt nur, wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich „Es gilt der Tarifvertrag“ steht.


Kündigungsschutzklage

Dies ist ein besonderes Mittel des Arbeitnehmers, um festzustellen, ob die Kündigung rechtskräftig ist. Mit anderen Worten, ob der Arbeitgeber sich an einen der drei oben genannten Gründe (personenbedingt, verhaltensbedingt, betriebsbedingt) gehalten hat.

Da Arbeitnehmer und Arbeitgeber dies naturgemäß unterschiedlich beurteilen, bedarf es eines Arbeitsrichters, um die Richtigkeit festzustellen.


Frist der Kündigungsschutzklage

Innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung muss dieser Schritt eingeleitet werden.


Was kann bei einer Kündigungsschutzklage rauskommen?

Gewinnt der Kläger, der immer ein Arbeitnehmer ist, ist die Kündigung unwirksam. Das bedeutet, dass er weiterbeschäftigt werden muss und außerdem für die Zeit der Verhandlung bezahlt wird.

Aufgrund dieses Prozesses ist es jedoch wahrscheinlich, dass das Vertrauensverhältnis beschädigt wurde, sodass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist. In solchen Fällen setzt das Gericht die Auflösung des Arbeitsverhältnisses für den Zeitpunkt fest, an dem die Kündigung wirksam geworden wäre. Auf Antrag des Klägers kann der Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung verurteilt werden. Doch diese ist entgegen der landläufigen Meinung gesetzlich nicht vorgesehen. Es kommt auf die individuelle Situation an.


Die Kosten

Die Kosten setzen sich aus Anwalts- und Gerichtskosten zusammen. Wie hoch genau diese werden könnten, ist am besten mit einem Anwalt zu besprechen, da es auch auf die genaue Kündigungssituation ankommt, ob man überhaupt Erfolgsaussichten hat.

Es muss nicht immer mit dem Gericht gedroht werden, schließlich gibt es noch eine andere Art, um das Arbeitsverhältnis aufzulösen.


Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung

Mit einem solchen Vertrag wird der Arbeitsvertrag schlicht aufgehoben. Beim ersten Lesen klingt das genau wie eine Kündigung, doch es gibt einige wesentliche Unterschiede:

  • Es kann von beiden Seiten ausgehen.
  • Keiner kann zu einem solchen Vertrag „gezwungen“ werden.
  • Man muss sich nicht an Fristen und Rechte halten.
  • Der Arbeitnehmer verzichtet automatisch auf das Recht, eine Kündigungsschutzklage einzureichen.

Zu dem Punkt: „Man muss sich nicht an Fristen und Rechte halten“: Damit ist tatsächlich gemeint, dass die Aufhebung praktisch sofort stattfinden kann und dass auch Schwangere und Schwerbehinderte diesen Vertrag unterschreiben können und dürfen (somit umgeht man die lange Frist bei Schwangeren und den Gang zum Integrationsamt).

Zu dem Punkt „Der Arbeitnehmer verzichtet automatisch auf eine Kündigungsschutzklage“: In den meisten Fällen bietet der Arbeitgeber eine Abfindung an, da er sich eben die Zeit und Nerven für eine solche Klage sparen kann. Wie hoch diese ist, wird allerdings ausschließlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt. Keine Hilfe vom Gericht.


Fazit

Das deutsche Kündigungsrecht ist darauf ausgelegt, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Schutz der Arbeitnehmer und den betrieblichen Erfordernissen der Arbeitgeber zu schaffen. Das Kündigungsschutzgesetz bietet einen Rahmen, der sowohl die Rechte als auch die Pflichten beider Seiten klar darlegt.

Für Arbeitgeber ist es entscheidend, diese Vorschriften genau zu kennen, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Arbeitnehmer profitieren von einem starken Schutzmechanismus, der sie vor willkürlichen oder ungerechtfertigten Kündigungen bewahrt.

Insgesamt bietet das deutsche Arbeitsrecht damit einen fairen und rechtssicheren Rahmen für alle Beteiligten.


Quellen:
[1] Hensche Rechtsanwalt Arbeitsrecht
[2] Karrierebibel Fristlose Kündigung
[3] Verbraucherzentrale Lohnpfändung
[4] Gesetze im Internet KSchG
[5] IHK Konstanz Kündigungsfristen
[6] DGB Tarifvertrag
[7] Kanzlei Hasselbach Kündigungsschutzklage
[8] WBS Kündigung
[9] Haufe Kündigung Schwerbehinderte

Autorin:

Veronika Ritsch

Expertin für Arbeitsmarktanalysen bei Cityjobs.info

Veronika ist eine erfahrene Bloggerin im Bereich Arbeitsmarkt und bringt umfassendes Wissen und Verständnis für die Dynamiken und Trends des Jobmarktes mit. Ihre Expertise hilft dabei, die besten Karrieremöglichkeiten für Bewerber aufzuzeigen.



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